UNSERE RECHTSGEBIETE
Mit unserer Spezialisierung in den Rechtsgebieten Familienrecht und Erbrecht können wir unsere Mandanten verlässlich durch schwierige Phasen betreuen und begleiten. Auf Basis unserer langjährigen Fokussierung auf diese Fachgebiete sind wir Experten in den entsprechenden Bereichen und können unsere Expertise für Ihre Anliegen einsetzen. Nähere Informationen zu unserer Tätigkeit finden Sie unten.
FAMILIENRECHT
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so vielschichtig wie das Familienrecht.

Es betrifft Ehescheidungen, die Lösung der finanziellen Angelegenheiten bei Trennung, die Absicherung der Kinder und Ehegatten durch Unterhalt und Versorgungsausgleich, den güterrechtlichen Ausgleich unter Ehegatten, die Klärung der elterlichen Sorge und der Besuchsrechte bis hin zu steuerrechtlichen Aspekten bei Scheidung.
ERBRECHT
In erbrechtlichen Angelegenheiten kann durch die Schaffung klarer Regelungen viel Streit vermieden werden.

Wer soll Ihr Erbe sein? Was soll mit Ihrem Vermögen geschehen? Machen Sie von den gesetzlichen Möglichkeiten, die es gibt, Gebrauch. Treffen Sie Vorsorge in Ihrem Sinne. Oder haben Sie bereits geerbt? Gibt es Streit bei der Erbauseinandersetzung?
VORSORGE
Durch die gesellschaftliche Entwicklung kommt immer mehr die Frage auf, wie das Leben im Alter selbst bestimmt werden kann.

General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen gehören fast schon selbstverständlich dazu. Viele Ältere wollen auch das Erarbeitete für ihre Kinder erhalten oder Vermögen noch zu Lebzeiten auf diese übertragen.

