ERBRECHT
Nachfolgenden Tätigkeitsfeldern begegnen wir Anwälte unserer Kanzlei in Nagold im Erbrecht am häufigsten:
TESTAMENT UND ERBVERTRAG
Das rechtssichere Verfassen eines Testamentes oder Ehegattentestamentes bildet die Grundlage für eine geordnete Umsetzung von Verfügungen nach dem Todesfall. Der Erbvertrag begünstigt den Erben durch die vertragliche Bindung unter Umständen besser. Ehegatten nutzen die Form des Ehegattentestaments als eine Form der Erbeinsetzung und kombinieren dieses oft mit Eheverträgen. Unsere Beratung dazu berücksichtigt in allen Fällen natürlich auch Fragen der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.
Wir prüfen vorliegende Testamente und letztwillige Verfügungen auf Richtigkeit und stellen die Erbfolge fest. Wir prüfen für unsere Mandanten, ob die vorliegenden letztwilligen Verfügungen noch ihren aktuellen Wünschen oder ihrer aktuellen Vermögenssituationen entsprechen. Unabhängig von der erbrechtlichen Vorsorge ist im Rahmen des Seniorenrechts an Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu denken.
ERBAUSEINANDERSETZUNG
In der Erbauseinandersetzung oder in der Geltendmachung von Pflichtteilsrechten sind wir erfahren. Wir können durch eine Beratung in unserer Kanzlei in Nagold und unsere Tätigkeit die Auskunftsansprüche und Ansprüche auf Rechenschaftslegung für Sie durchsetzen, um Ihre Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche zu ermitteln und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.
NACHFOLGEREGELUNG IM UNTERNEHMEN
Im unternehmerischen Umfeld sollten Nachfolgeregelungen rechtzeitig in Angriff genommen werden. Die gesellschaftlichen Folgen und die steuerrechtlichen Folgen müssen bedacht werden. Rechtzeitig getroffene letztwillige Verfügungen tragen zur sicheren Weiterführung Ihres Unternehmens bei.
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Durch die Testamentsvollstreckung, die wir für Sie durchführen können, können Sie sicher sein, dass Ihre Regelungen für den Todesfall, Vermächtnisse und Auflagen auch durchgesetzt werden.
ERBHAFTUNG, ERBAUSSCHLAGUNG
In Fällen, in denen die Erbschaft Nachteile oder eine Verschuldung für die Erben mit sich bringt, stellt die Erbausschlagung eine Möglichkeit da, Nachteile einer Erbschaft für die Erben zu vermeiden.