UNSERE RECHTSGEBIETE
Mit unserer Spezialisierung in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht sowie Seniorenrecht können wir unsere Mandanten verlässlich durch schwierige Phasen betreuen und begleiten. Auf Basis unserer langjährigen Fokussierung auf diese Fachgebiete sind wir Experten in den entsprechenden Bereichen und können unsere Expertise für Ihre Anliegen einsetzen. Nähere Informationen zu unseren Rechtsgebieten finden Sie unten.
FAMILIENRECHT
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so vielschichtig wie das Familienrecht.

Es betrifft Ehescheidungen, die Lösung der finanziellen Angelegenheiten bei Trennung, die Absicherung der Kinder und Ehegatten durch Unterhalt und Versorgungsausgleich, den güterrechtlichen Ausgleich unter Ehegatten, die Klärung der elterlichen Sorge und der Besuchsrechte bis hin zu steuerrechtlichen Aspekten bei Scheidung.
ERBRECHT
In erbrechtlichen Angelegenheiten kann durch die Schaffung klarer Regelungen viel Streit vermieden werden.

Wer soll Ihr Erbe sein? Was soll mit Ihrem Vermögen geschehen? Machen Sie von den gesetzlichen Möglichkeiten, die es gibt, Gebrauch. Treffen Sie Vorsorge in Ihrem Sinne. Oder haben Sie bereits geerbt? Gibt es Streit bei der Erbauseinandersetzung?
SENIORENRECHT
Durch die gesellschaftliche Entwicklung kommt immer mehr die Frage auf, wie das Leben im Alter selbst bestimmt werden kann.

Die Klärung der eigenen Vorsorge ist, damit diese nicht durch Dritte geregelt werden muss, ein wichtiges Thema. Für Viele ist aber auch die Frage wichtig, wie man das Erarbeitete für die Kinder erhalten oder dieses gegebenenfalls schon zu Lebzeiten verteilen kann.