SENIORENRECHT

Durch die gesellschaftliche Entwicklung kommt immer mehr die Frage auf, wie das Leben im Alter selbst bestimmt werden kann.

Die Klärung der eigenen Vorsorge ist, damit diese nicht durch Dritte geregelt werden muss, ein wichtiges Thema. Für Viele ist aber auch die Frage wichtig, wie man das Erarbeitete für die Kinder erhalten oder dieses gegebenenfalls schon zu Lebzeiten verteilen kann.

ÄLTER WERDEN MIT SICHERHEIT – SENIORENRECHT

Das Älterwerden bringt viele Fragen mit sich, die bei frühzeitiger Regelung zur eigenen Zufriedenheit geklärt werden können.

Wie kann zum Beispiel die gesetzliche Betreuung durch einen Fremden vermieden werden? Durch entsprechende Vollmachten können Sie bestimmen, wer für Sie im Alter und/oder Krankheitsfall handelt. Mit Patientenverfügungen können Sie sicherstellen, dass Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen bei schwerer Krankheit umgesetzt werden, sollten Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sein. Ebenfalls kann durch Regelungen im Erbrecht Ihr Vermögensübergang gesichert sowie Streit zwischen Verwandten vermieden werden.

Wie kann im Falle der Pflegebedürftigkeit oder bestenfalls schon vorher das Vermögen für die Kinder erhalten werden? Was kann man tun, um Erbschafts- und Schenkungssteuer zu minimieren?

Auch für Angehörige älterer Menschen ergeben sich Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Elternunterhalt – also die Verpflichtung ggfls. für Heimkosten der Eltern aufzukommen, wenn die Eltern diese nicht selbst tragen können – bleibt auch nach der Neuregelung zumindest für alle Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000,00 € ein Thema. Oftmals kann hier bei genauer Prüfung die Zahlungsverpflichtung der Kinder erheblich reduziert werden. 

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